"Was muss ich bei einer Praxis-Erweiterung oder bei einem
Verkauf beachten?"


Machen Sie mit uns den "Praxis-Bewertungs-Check"!

Die Antwort auf die zu Beginn gestellten Fragen könnte in beiden Fällen lauten: "Mehr als man glaubt!" Und damit zeigt sich auch schon, wie vielschichtig das Thema Praxisbewertung ist. Denn die Bewertung Ihrer Arztpraxis / Zahnarztpraxis für die Aufnahme oder den Austritt eines Partners oder für den Kauf oder Verkauf ist nichts, was eben mal im Vorbeigehen passiert.

Bei an der Börse gehandelten Unternehmen oder bei üblichen Handelswaren wird der Preisbildungsprozess von den Marktteilnehmern selbst vollzogen, dagegen wird beim Kauf oder Verkauf von Praxen oder Praxisteilen zur Unterstützung der Preisfindung i.d.R. ein neutraler Gutachter beigezogen.

Ein solches Gutachten hat in der Regel die Aufgabe, den objektiven Wert der Praxis darzustellen, wobei die Parteien den subjektiven Preis anschließend verhandeln.

Während für die Unternehmensbewertung - zumindest für die Wirtschaftsprüfer - die Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1 i.d.F. 2008 vom 02.04.2008) zu beachten sind, gibt es eine ähnliche Grundnorm für die Bewertung von Praxen oder Praxisanteilen nicht.


Nehmen Sie unsere fachliche Beratung und Unterstützung in Anspruch, damit Ihre Praxis korrekt bewertet wird!

Machen Sie mit uns den "Praxis-Bewertungs-Check"!

Unser "Praxis-Bewertungs-Check" ermittelt den tatsächlichen Wert Ihrer Arztpraxis und zeigt, welche unterschiedlichen Bewertungsmethoden zur Verfügung stehen. Sie erhalten gezielte Antworten auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Aufnahme oder dem Austritt eines Partners oder der Praxisübernahme oder Praxisveräußerung.

Eine ausführliche Leistungsbeschreibung zu unserem "Praxis-Bewertungs-Check" finden Sie hier >>  Praxis-Bewertungs-Check

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Ansprechpartner: vBP / StB Dipl.-Btw. Steuerberatung Manfred Dribusch
Telefon: 0211 / 68 77 38 - 0